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Reiseversicherung

Reiseversicherung

Egal ob Sie Ihre Reise nicht antreten können, Ihr Reisegepäck abhanden kommt, Sie sich medizinisch auf Reisen behandeln lassen oder sogar die Reise abbrechen müssen. Mit uns können Sie einzelne oder gleich alle genannten Risiken zusammen absichern.

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Fragen und Antworten

Für wen lohnt sich eine Versicherung?

Eine Jahres-Auslandskrankenversicherung lohnt sich, wenn Sie öfter als einmal im Jahr ins Ausland reisen. Egal, ob Sie Single sind oder Ihre ganze Familie absichern wollen. Denn auch im Urlaub können Sie krank werden. Oder sich bei einem Unfall verletzen. Und die gesetzlichen Krankenkassen leisten im Ausland nur eingeschränkt – oder gar nicht. Dann werden Sie automatisch als Privatpatient behandelt. Das bedeutet meist, dass Sie die Rechnung sofort bezahlen müssen. Oft wird sogar Vorkasse verlangt.

In Europa sind Sie davor nicht geschützt. Denn selbst wenn Ihre Krankenversicherungskarte zugleich eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ ist, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht alle Kosten. Normalerweise zahlt sie nur so viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Dann entsteht eine sogenannte Versicherungslücke. Oft ein echtes Problem. Vor allem, wenn es um mehrere Tausend Euro für einen Krankenhausaufenthalt geht.

Außerhalb Europas, z. B. in den USA, Thailand oder Ägypten, haben Sie meist überhaupt keine Chance auf Kostenübernahme. Denn i. d. R. haben solche Länder kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Den teuren Rücktransport in die Heimat können Sie sich dann womöglich nicht leisten. Dagegen sind die 9,90 € für die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung der DKV ein Klacks. Und selbst, wenn Sie gleich die ganze Familie versichern wollen, zahlen Sie nur 19,80 €.

Gut zu wissen: Die Auslandskrankenversicherung leistet, wenn Sie während des Urlaubs krank werden. Erkranken Sie schon davor und können deshalb die Reise nicht antreten, ist das ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Dasselbe gilt, wenn Sie die Reise wegen Krankheit oder Unfall abbrechen müssen. Für alle Fälle abgesichert sind Sie mit der RundumSorglos-Schutz. Diese enthält sowohl die Auslandskranken- als auch die Reiserücktrittsversicherung. Und zusätzlich eine Reisegepäckversicherung, falls Ihr Gepäck unterwegs abhandenkommt.

Wann brauche ich eine Versicherung?

Wenn Sie für bis zu 8 Wochen am Stück ins Ausland reisen, brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Bei der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die Anzahl der Reisen nicht begrenzt.

Auf diese Absicherung sollten Sie nicht verzichten. Schließlich kann auch auf Reisen ein medizinischer Notfall eintreten. Sie müssen sich noch nicht einmal beim Wandern das Bein brechen. Es reicht ja schon, wenn Sie hartnäckige Zahnschmerzen bekommen. Oder sich im Flugzeug einen Infekt einfangen. Wenn Sie keine Auslandskrankenversicherung haben, müssen Sie oft die kompletten Kosten für die Behandlung selbst tragen.

Achtung: Diese Reiseversicherung der DKV leistet nicht, wenn Sie länger als 8 Wochen am Stück ins Ausland gehen. Das bedeutet: Wenn Sie z. B. für ein Jahr Work and Travel machen oder während des Studiums ein Auslandssemester einlegen, brauchen Sie einen anderen Schutz.

Wo gilt die Versicherung?

Die Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung der DKV gilt auf der ganzen Welt. Sie sind damit also überall geschützt. Ganz egal, ob Sie in Europa bleiben oder ans andere Ende der Welt reisen – etwa nach Ägypten, Australien, Kuba, Russland, Thailand oder in die USA: Auf diese Auslandskrankenversicherung können Sie zählen.

Ist die Versicherung pflicht?

Im Allgemeinen ist die Auslandsreisekrankenversicherung keine gesetzliche Pflicht. Doch es gibt Länder mit besonderen Einreisebestimmungen. Dazu gehören beispielsweise Kuba und Russland. Als Deutscher benötigen Sie dort ein Visum. Das Visum wiederum erhalten Sie nur, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Dass die Auslandskrankenversicherung Pflicht in solchen Ländern ist, ist keine Willkür. Im Gegenteil: Diese Versicherung ist ohnehin ein absolutes Muss. Vor allem, wenn Sie außerhalb Europas Urlaub machen. Das Gesundheitssystem ist in vielen anderen Ländern wesentlich teurer als in Deutschland. Und Patienten werden nur behandelt, wenn sie auch zahlen können. Eine Reisekrankenversicherung gibt Ihnen diese Sicherheit.

Wie lange vor der Reise muss ich eine Versicherung spätestens abschließen?

Spontan sein erlaubt: Auch kurz vor der Ausreise können Sie die Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Wichtig ist nur, dass Sie noch in Deutschland sind. Vergessen Sie also nicht, die Auslandskrankenversicherung abzuschließen, bevor Sie Ihre Reise antreten.

Tipp: Bei der Jahres-Auslandskrankenversicherung sind beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert. Sie brauchen also nicht vor jedem Urlaub an die Reiseversicherung zu denken.

Wann zahlt die Versicherung? Welche Kosten übernimmt sie?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Auslandskrankenversicherung in folgenden Fällen:

  • Für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen
  • Für verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Für verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • Für schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen
  • Für stationäre Krankenhausaufenthalte – alternativ 30 € Krankenhaustagegeld
  • Bei stationären Aufenthalten von Kindern für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte

Wie lange sind Kinder bei der Versicherung mitversichert?

Wenn Sie Kinder haben, lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung für Familien. Die Kinder sind dann bis zu ihrem 18. Geburtstag darin mitversichert.

Leistet die Versicherung auch in der Schwangerschaft?

In der Einzelversicherung sind Neugeborene erst nach der Geburt beim versicherten Elternteil mitversichert.

In der Familienversicherung ist der Schutz umfangreicher: Sollte es zu Schwangerschaftskomplikationen kommen, müssen Sie sich nicht auch noch um die Kosten der Behandlung sorgen. Denn bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche sind diese in der Auslandskrankenversicherung für Familien mitversichert. Mit der Geburt ist das Kind ohnehin durch die Familienversicherung geschützt.

Welche Dokumente meiner Versicherung muss ich in den Urlaub mitnehmen?

Das Wichtigste ist Ihre Versicherungsnummer. Auch die Nummer des 24-Stunden-Notrufs der Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie parat haben: +49 221 5789 4005

Was tun im Krankheitsfall?

  • Name des Patienten
  • Name und Fachrichtung des behandelnden Arztes
  • Datum der Behandlung
  • Grund der Behandlung
  • Erbrachte Leistungen

Sie haben Arznei- oder Hilfsmittel gekauft? Dann ist die ärztliche Verordnung erforderlich. Legen Sie auch einen Zahlungs- und Reisenachweis bei. Das kann Ihr Flugticket sein, eine bestätigte Hotelreservierung oder Ihr Kontoauszug.

Tipp: Noch einfacher gehts mit der DKV GesundheitsApp.

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen: Rufen Sie bitte so schnell wie möglich den 24-Stunden-Notruf der Auslandskrankenversicherung der DKV an. Dasselbe gilt vor einem Rücktransport aus dem Ausland. Unter +49 221 5789 4005 erfahren Sie dann, wie es weitergeht.

Praktisch: Die Kosten für stationäre Aufenthalte zahlt Ihre Auslandskrankenversicherung direkt an das Krankenhaus.

Ist die Versicherung steuerlich absetzbar?

Als private Vorsorgeversicherung können Sie Ihre Reisekrankenversicherung grundsätzlich in der Steuererklärung angeben. Soweit die Theorie. Damit Sie die Beiträge für Ihre private Auslandskrankenversicherung tatsächlich von der Steuer absetzen können, müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Das klappt in der Praxis selten. Doch die Jahres-Auslandskrankenversicherung der DKV ist so günstig, dass Sie das sicher verschmerzen können.

Wo muss ich die Versicherung in der Steuererklärung angeben?

Tragen Sie die Kosten für Ihre private Reiseversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Haben Sie die Auslandskrankenversicherung für eine Geschäftsreise abgeschlossen? Dann vermerken Sie die Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten in Anlage N, als Selbstständiger in Anlage S.